Qualitäts­sicherung

Qualitätssicherung: (außerhalb der Betreuungszeit)

  • jährliche Fortbildungen (5 Zeitstunden laut Kinderbildungsgesetz)
  • jährlicher Hausbesuch der Fachberatung
  • alle zwei Jahre Erste-Hilfe-Kurs / Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII
  • alle ZWEI Jahre Infektionsschutz nach § 43 IfSG UND 35a

Wir müssen im Betreuungsjahr 5 Zeitstunden an Fortbildungen absolvieren. Diese finden im Haus der Familie, der Volkshochschule, des Forums, des Fachbereichs 51 oder Online statt, die verschiedene pädagogische Bereiche betreffen.

Die fachliche Begleitung der Tagespflegepersonen obliegt dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51 – Kindertagespflege-) der Stadt Krefeld.                                                   Dieser Fachbereich erteilt die Pflegeerlaubnis zur  Betreuung von Tageskindern.

Unsere Fachberaterin ist Frau Loy.

Die Zusammenarbeit mit dem FB klappt sehr gut, treten Fragen oder Probleme auf, kann man sich telefonisch oder per E- Mail dort melden.